Architektur

Bürgerhaus
Bürgerhaus 2
Bürgerhaus Saal

Dieses denkmalgeschützte Gebäude ist in der Denkmalliste des Landkreises Rostock vom 17.03.2005 unter der Nr. 735 registriert.

 

Der symmetrisch angeordnete Gebäudekomplex besteht aus einer einschiffigen Halle mit zwei Flügelanbauten, erbaut im neugotischen Stil in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.


Die Nischenarchitektur des Gebäudes ist besonders geprägt, durch eine Dreiergruppe von Nischen im Mittelrisalit. Diese Nischen finden ihren Abschluss in gotischen Spitzbögen und sind perforiert durch Fenster verschiedener Größe. Wiederkehrende Elemente am Gebäude sind:

  •     die Stufengiebel - nur ein Paar ist gleich
  •     die Radfenster - als Blindfenster
  •     die Segmentbögen - sie überwölben die Fenster als Doppelbogen
  •     die Formsteine an Leibungen, Bögen, Gesimsen und Sockeln.

 

Die einschiffige Halle ist 11 m lang, 6 m breit und 5 m hoch, hat also fast die Maße des "Goldenen Schnittes". Sie ist geprägt durch profilierte Streichbalken an der Wand, Deckenbalken, die dort einbinden, tragende Kopfbänder und Kragkonsolen mit Profil.

 

Architektur

 

Erbaut
zwischen 1850 und 1860 im neugotischen Stil